Prüfungen am Zweiten Bildungsweg
1. Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
Die Fachoberschulreife wird durch eine Prüfung erworben,
sofern keine Befreiung vorliegt.
Von der Prüfung wird befreit, wer in allen Fächern am Ende der Jahrgangsstufe 10 mindestens ausreichende Leistungen erreicht.
Die Prüfung wird auf Antrag in schriftlicher und mündlicher Form durchgeführt.
2. Schriftliche und mündliche Abiturprüfungen
Am Ende der Klasse 13
finden die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen statt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie
die allgemeine Hochschulreife.
Damit können Sie an jeder deutschen Hochschule oder Universität studieren (unter Beachtung der jeweiligen Zugangsbeschränkungen).
Die Rahmenpläne, Prüfungsinhalte, Hinweise, Beispielaufgaben u.v.m.
für den Zweiten Bildungsweg erhalten Sie
auf dem Brandenburger Bildungsserver.